Die Leistungen der häuslichen Pflege
Menschen, die zu Hause gepflegt werden haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung:
Pflegegeld
Für den Einsatz ambulanter Pflegedienste zahlt die Pflegekasse monatlich in der
- Pflegestufe I: 235 Euro
- Pflegestufe II: 450 Euro
- Pflegestufe III: 700 Euro
und in besonders schweren Fällen bis zu 1.918 Euro.
Pflegesachleistungen bei professioneller Pflege (z. B. durch die mobilitas gmbH)
- Pflegestufe I: 450 Euro
- Pflegestufe II: 1.100 Euro
- Pflegestufe III: 1.550 Euro
Kombination von Pflegegeld und häuslicher Pflegesachleistung
Pflegegeld- und Sachleistung können miteinander kombiniert werden. Wird die Pflegesachleistung durch einen Pflegedienst nicht in voller Höhe in Anspruch genommen und ist neben einer professionellen Pflegekraft mindestens eine weitere Person - beispielsweise ein Familienangehöriger oder Bekannter - tätig, kann gleichzeitig ein vermindertes Pflegegeld beansprucht werden.
Beispiel: Sie pflegen Ihre Mutter, die in Pflegestufe II eingruppiert wurde. Das wöchentliche Baden übernimmt eine Pflegeeinrichtung, die zu Ihnen ins Haus kommt. Dies kostet monatlich 550 Euro. Damit nehmen Sie lediglich 50 Prozent der Pflegesachleistung in Anspruch. Der Vorteil für Sie: Vom Pflegegeld (440 Euro) steht Ihnen der Rest von 50 Prozent - also 220 Euro zu, die Sie von der AOK-Pflegekasse ausbezahlt bekommen.
Sie können die Pflegesachleistung jeden Monat und je nach Bedarf in wechselndem Umfang in Anspruch zu nehmen. Um die monatliche Neuberechnung Ihrer Ansprüche kümmert sich Ihre AOK.