Zusätzliche Betreuungsleistungen für Menschen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsaufwand

Hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen einen erhöhten allgemeinen Betreuungsbedarf im Bereich

  • der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung
  • sowie eine dauerhafte erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz

festgestellt, stellen wir einen zusätzlichen Betreuungsbetrag zur Verfügung. Je nach Betreuungsbedarf können Leistungen in Höhe eines Grundbetrages von 100 Euro pro Monat oder eines erhöhter Betrages von 200 Euro pro Monat erstattet werden. Dieses Geld ist zweckgebunden zu verwenden für

  • die Betreuung des Pflegebedürftigen in einer teilstationären Pflegeeinrichtung,
  • die Betreuung des Pflegebedürftigen in der Kurzzeitpflege
  • oder bei Inanspruchnahme vergleichbarer anderer Betreuungsangebote (zum Beispiel familienentlastende Dienste, Betreuungsgruppen für Demenzkranke).

Für diese Leistung ist keine Einstufung in eine Pflegestufe notwendig. Der erhöhte allgemeine Betreuungsbedarf wird durch den Medizinischen Dienst festgestellt.